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  • Individuelle Sonder­leistungen

    Der Einsatz individueller Sonderleistungen muss vorab im Hilfeplan erfasst sein, bzw. der Bewilligungsbescheid muss vor Einsatz der Sonderleitung vorliegen.

    Individuelle Sonderleistungen sind:

    • Diagnostik durch externe psychologische Dienste, soweit nicht andere Kostenträger eintreten müssen
    • Einzelbetreuung im Rahmen zusätzlicher ambulanter Hilfen
    • Erhöhter Fahrdienstbedarf zu Therapien
    • Therapeutische Zusatzleistungen, soweit nicht andere Kostenträger eintreten
    • Spezielle Nachhilfe, die nicht im Grundangebot (bis zu 1,5 Std. täglich) erbracht werden kann und speziell geschulten, ggf. Externen Fachkräften bedarf
    • Intensive Familienarbeit, die über das Grundangebot hinaus geht und im Hilfeplanverfahren verabredet wird