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  • Maßnahmen und Instrumente zur Qualitäts­sicherung

    A.

    Qualitäts­management:

    Wesentliche Instrumente und Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung sind Beratung, Anleitung, regelmäßige Fortbildung und Supervision, systematische Dokumentation, Fachcontrolling und Evaluation. Dabei sind entsprechend unserer Ablauforganisation unterschiedliche Personen in die jeweiligen Prozesse eingebunden, wobei alle Mitarbeiter/innen in die Konzeptentwicklung, in Dokumentations-, Beratungs-sowie Teamentwicklungsprozesse einbezogen werden. Merkmale sind:

    • Schriftliche Darstellung aller aktuellen Konzeptionen, u.a. Leistungsangebot, Leitlinien, Qualitätsstandards, Ablauforganisation
    • Kontinuierliche Weiterentwicklung der Konzeption
    • Weiterentwicklung bei grundlegenden Änderungen oder Qualitätsmängeln
    • Fortlaufende Aktualisierung bestehender Dokumentvorlagen
    • Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen
    • intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Jugendämtern
    • Kooperationen mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern
    • Regelmäßige Mitarbeitergespräche durch Einrichtungsleitung
    • Regelmäßige Gespräche
    • Qualifizierte Einarbeitung und Förderung von Fort- und Weiterbildungen

    B.

    Supervision und Fortbildung:

    Für die pädagogischen Mitarbeiter/innen besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der Leitung, an internen und externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Dafür stehen den Mitarbeitern/innen ca. fünf Tage jährlich zur Verfügung. Auch besteht ein Angebot an Supervision von max. acht Terminen (jeweils bis 1,5 Std.) pro Jahr zur durch externe Supervisoren. Die Möglichkeit von Einzelsupervision besteht nach Bedarf.

    C.

    Dienst­besprechungen:

    Dienstbesprechungen (einmal wöchentlich, zwei Stunden) beinhalten die Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und deren Umsetzung. Sie dienen ferner der Überprüfung hinsichtlich Kenntnis und Umsetzung der Konzeption auf Mitarbeiterebene.

    D.

    Dokumentation:

    In der Jugendhilfe Südharz werden alle, die Entwicklung und Förderung betreffenden Prozesse, systematisch dokumentiert. Hierzu zählen:

    • Führen einer vollständigen und übersichtlichen Betreuungsakte für jeden betreuten jungen Menschen
    • Regelmäßige Erstellung von Entwicklungsberichten
    • Erstellung von Protokollen der Fallbesprechungen und Teamsitzungen
    • Führen eines Tagebuches

    E.

    Evaluation:

    Grundsätzlich finden im Rahmen der Evaluation regelmäßige Austauschgespräche mit den Jugendämtern statt. Darüber erfolgen einmal jährlich Kundenbefragungen bei den jungen Menschen, Eltern, Sorgeberechtigten und Jugendämtern.

    Die Evaluation von Prozessen umfasst die:

    • Entwicklung des Leitbildes und Konzeption
    • Qualifizierung des Personals inkl. Stellenbeschreibungen
    • Fort- und Weiterbildung
    • Fachberatung, Supervision, fachliche Kooperationen


    Im Bereich der Evaluation von Ergebnissen erfolgt eine Bewertung durch den Träger, den jungen Menschen, die Eltern, Sorgeberechtigten und dem Jugendamt. Auf Grundlage der Hilfeplanung wird der Entwicklungsverlauf ausgewertet und dokumentiert und eine Bedarfsanalyse erstellt.

    Dabei werden folgende Ergebnisse evaluiert:

    • Persönlichkeitsentwicklung
    • Entwicklungsstand der sozialen Integration
    • Entwicklungsstand in den erarbeiteten/festgelegten Entwicklungszielen