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    Benennung des Leistungsangebotes

    Leistungsbereich Wohnen für Mutter/Vater und Kind gem. § 19 SGB VIII

    Rechtsgrundlage

    Dieses stationäre Angebot ist in Zielsetzung und Arbeitsweise gem. § 19 SGB VIII aufgebaut.

    Personenkreis und Zielgruppe

    Die Jugendhilfe Südharz nimmt Schwangere ab 14 Jahren, Mütter/Väter mit einem Kind (im Ausnahmefall Mütter/Väter mit zwei Kindern) sowie Mütter/Väter die Entwicklungsdefizite aufweisen auf.

    Die Maßnahme ist geeignet und zielgerichtet für Mütter/Väter:

    • die mit der Pflege, Versorgung und Erziehung des Kindes überfordert sind
    • die durch die Schwangerschaft, bzw. Geburt in eine persönliche Krise geraten sind
    • die aufgrund der eigenen Lebensgeschichte und zur eigenen Persönlichkeitsentwicklung einen festen Rahmen und Strukturen benötigen
    • die aufgrund der Schwangerschaft oder mit dem Kind nicht mehr im bisherigen Umfeld bleiben können
    • die aufgrund von Lernbehinderung Entwicklungsdefizite haben und somit ein Unterstützungsbedarf vorliegt
    • die Hilfe benötigen, um eine Schul-/Berufsausbildung aufnehmen oder fortsetzen zu können
    • die ihre Beziehung zum Kind klären wollen und eine Unsicherheit hinsichtlich eines Verbleibs des Kindes bei der Mutter/des Vaters besteht

    Eine Aufnahme nach § 19 SGB VIII erfolgt freiwillig, wobei die Bereitschaft der Betroffenen zur Veränderung ihrer persönlichen Situation, aber auch die Fähigkeit sich in einer stationären Einrichtung zurechtzufinden, gegeben sein muss.

    Für notwendige spezifische Individualhilfe wird bei Bedarf externe therapeutische Hilfe (Kinder-/Jugendpsychiatrie, niedergelassene Therapeuten) in Anspruch genommen.

    In den Wohngruppen können Schwangere und Mütter/Väter nicht aufgenommen werden, wenn:

    • eine starke körperliche und/oder geistige Behinderung mit einem Bedarf an persönlicher Pflege und ständiger Hilfeleistung besteht
    • eine manifeste Suchtabhängigkeit vorliegt
    • eine akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegt
    • eine schwere psychotische Symptomatik mit Gefahr eines akuten Schubes vorliegt es aufgrund einer schweren psychischen Störung einer ständigen fachärztlichen Aufsicht bedarf
    • Mütter/Väter, bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie ihr Kind nachts in der Regel eigenständig versorgen können

    Platzzahl

    Im Leistungsbereich der Wohngruppen stehen insgesamt zur Verfügung:

    • Wohngruppe I: 10 Plätze (4 Mütter/Väter + bis zu 6 Kinder)

    Allgemeine Ziele

    Als übergeordnetes und gleichzeitig grundsätzliches Ziel der Betreuung in unserer Einrichtung sehen wir das Versprechen, individuelle und soziale Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und/oder abzubauen. Es gilt ein Umfeld zu schaffen, dass Kinder/Jugendliche und junge Erwachsene vor Gefahren schützt, Eltern und Erziehungsberechtigte berät und unterstützt sowie positiv dazu beiträgt, dass kinder- und familienfreundliche Bedingungen geschaffen werden (gem. § 1 SGB VIII).

    Im Fokus des pädagogischen Handelns steht die ganzheitliche Entwicklung der Mutter mit Kind. Daraus leiten sich fünf gleichberechtigte Erziehungszielbereiche, die gleichfalls geschlechts- und alterstypischen Ausprägungen berücksichtigen und abbilden:

    1. Soziale Kompetenz
      → Entwicklung, bzw. Stärkung der Fähigkeit, sich selbst in Gruppen wahrnehmen und einbringen zu können sowie die Entwicklung sozialer Handlungskompetenzen. Hierzu bedarf es u.a. einer entlastenden Aufnahme des Betroffenen zwecks Ermöglichung neuer Perspektiven und Entwicklungen.
    2. Selbständigkeit
      → Ziel ist die ganzheitliche Entwicklung der Fähigkeit zur Verantwortung Förderung und Entwicklung von sicherem Bindungsverhalten.
    3. Identitätsentwicklung
      → Ziel ist die Anerkennung der eigenen Persönlichkeit und die Entfaltung der geistigen, seelischen und körperlichen Anlagen, sowie die Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie, bzw. ggf. Aufarbeitung sowie daraus die Entwicklung eines tragfähigen Selbstkonzeptes. Dabei sollen individuelle Bedürfnisse der Kinder und Mütter berücksichtigt werden und die pädagogische Arbeit darauf ausgerichtet werden.
    4. Leistungsfähigkeit
      → Ziel ist es, Ressourcen und Potenziale sichtbar machen, so dass es gelingt, Leistungen in Schule, Ausbildung und Beschäftigung und in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen dabei Stabilisierung, Ausbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.

    Grundsätzliches Ziel der Hilfemaßnahme ist die Verselbstständigung des Elternteils und der Erhalt der elterlichen Sorge oder Aufenthaltsbestimmung. Voraussetzung dafür ist, dass die jungen Eltern die Versorgung des Kindes nachhaltig sicherstellen können. Die Sicherheit des Kindeswohls und die Stärkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit sind somit wesentliche Leitziele. Daraus ergeben sich die individuellen Zielsetzungen für die jeweilige Familie, da in der Regel auch die Fragestellung, ob der betroffene Elternteil grundsätzlich geistig, emotional und physisch in der Lage sein werden, langfristig für das Wohl des Kindes verantwortlich zu sorgen, steht oft auch die Klärung dieser Frage im Fokus der Hilfe.

    Fachliche Ausrichtung und Methodik

    In sämtlichen Wohngruppen der Einrichtung wird im Schichtdienst gearbeitet, in denen die Pädagoginnen und Erzieherinnen innerhalb der der Wohngruppe schlafen und somit als Ansprechperson für Sicherheit, Vertrauen, Verlässlichkeit und Geborgenheit sorgen. Die Anzahl an Betreuungspersonen bieten die Möglichkeit eine Vielzahl von diversen Orientierungen zu bieten. Gleichzeitig besteht auf Wunsch der Mütter die Möglichkeit einer festen Bezugsbetreuung, die auf die bestehende Symptomatik, aber auch auf Ressourcen ausgerichtet ist. Hierbei werden die Mütter und ggf. auch ihre Familien in die pädagogische Arbeit miteinbezogen, wobei auch Kontexte der Vergangenheit und der Gegenwart in die Entwicklung einer Zukunftsperspektive berücksichtigt werden.

    Die pädagogische Arbeit beinhaltet neben einer kontinuierlichen und verlässlichen Beziehungsarbeit, strukturierte Tagesabläufe, transparente Regeln auch auf den Gruppenalltag abgestimmte Aufgaben und Rituale. Sie bilden auf Grundlage von Sicherheiten und Freiheiten die Basis für eine zielgerichtete und erfolgreiche Entwicklungsförderung.

    Grundsätzlich erfolgte eine Wertschätzung gegenüber den Müttern und ihren Kindern als Individuen mit entsprechenden Ressourcen.

    Die pädagogische Förderung und Weiterentwicklung werden erreicht durch:

    • Bearbeitung lebensbiographischer Muster und Einbezug von bestehenden Ressourcen
    • Individuelle Erziehungsplanung
    • Entwicklung sozialer und persönlicher Kompetenzen
    • Ausbau und Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten (z.B. Umgang mit Finanzen, Körperhygiene und Ordnung)
    • Förderung und Entwicklung von Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

    Die methodischen Grundlagen basieren auf:

    1. einer systemischen Orientierung und Sichtweise
      • Alle Familien- und Helfersysteme werden miteinbezogen
      • Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Beziehungen
      • Familienarbeit
      • Integration ins soziale Umfeld
      • Beziehungsklärung zum Kindesvater
    2. einem pädagogischen Konzept mit differenzierter Strukturierung und gezielter Gestaltung der Betreuung. Grundlage hierfür sind gruppen- und individual pädagogische Ansätze.
      • Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der sich die betroffene Person verstanden, angenommen und akzeptiert fühlt.
      • Bedarfsgerechte und konzeptionelle Differenzierung innerhalb der Einrichtung
      • Beteiligung der Mütter unter Berücksichtigung bestehender Ressourcen
      • Erkennung und Aktivierung von Ressourcen und Potenzialen
      • Biographie-Bearbeitung und Vergangenheitsbewältigung abgestimmte pädagogische Beratung und Begleitung
      • Unterstützung bei Krisen
      • Einzel-/Paargespräche mit dem Kindesvater
      • Entwicklung einer tragfähigen Lebens-/Zukunftsperspektive
    3. Strukturierung des Alltages
      • Neustrukturierung des Alltages unter Berücksichtigung und Einbezug der Bedürfnisse von Mutter und Kind
      • Strukturierter Tagesablauf durch abgestimmte Wochenpläne
      • Übernahme von Ämtern und Pflichten
      • Erarbeitung sozialer Kompetenzen
      • Erarbeitung und Anleitung lebenspraktischer Kompetenzen
      • Beratung, Anleitung und Begleitung im Umgang mit Finanzen
      • Unterstützung im Umgang mit Behörden, Ärzten, Institutionen etc.
      • Förderung sinnvoller Freizeitgestaltung
    4. Trainingseinheiten
      • Säuglings-/Kinderernährung
      • Gesundheitsfürsorge
      • Kenntnisse in Pflege, Förderung und Erziehung des Kindes