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  • Sonderauf­wendungen im Einzelfall

    Im Pauschalbetrag und somit Bestandteil der Erziehungspauschale sind enthalten:

    • laufende Bekleidungsergänzung
    • Lernmittel
    • Klassenfahrten
    • Ferienzuschuss
    • Weihnachtsbeihilfe
    • Beihilfe zur Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe
    • Sonderbewilligungen, z.B. Fahrrad
    • Sonstiges

    Folgende Sonderaufwendungen sind einzeln zu bewilligen und damit nicht Bestandteil der Erziehungspauschale

    • Taschengeld (monatlich)
    • Erstausstattung für Bekleidung
    • Erstausstattung bei Aufnahme
    • Kosten für Starthilfen und daraus resultierender Kosten (z. B. Erstausstattung der Wohnung)
    • Verselbständigungsbeihilfen (Einrichtungskosten, Maklerkosten, Mietkautionen)
    • Kosten für Krippen, Kindergärten und Kindertagespflege
    • Kosten für externe schulische Förderung